Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat besteht aus je einem Mitglied der Klassenelternbeiräte. Der Schulelternbeirat wählt aus seinen Mitgliedern den Vorstand. Der Vorstand besteht aus drei Personen.
Der Vorstand des Schulelternbeirats setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzenden: Oliver Voigt, Klasse 2a
- Vorsitzende: Melanie Lichtenberg, Klasse 3b
- Vorsitzende: Annika Beuck, Klasse 1d
Unser Vorstand wird durch Frau Nadine Zogbaum, Klasse 4c bei Sitzungen ergänzt, um alle Klassenstufen vertreten zu können. Sie ist offiziell jedoch nicht Mitglied des Vorstandes, da dies die gesetzlichen Vorgaben nicht hergeben.
Welche Aufgaben hat der Schulelternbeirat?
Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt die Klassenelternbeiräte beim Zusammenwirken von Schule
und Elternschaft.
Er muss bei folgenden schulischen und unterrichtlichen Entscheidungen zustimmen:
- Festlegung der täglichen Unterrichtszeit,
- Einführung der Ganztagsschule,
- Durchführung von Schulversuchen,
- Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte.
Ansonsten ist er beratend tätig. Der SEB gibt Eltern die Gelegenheit zur Information und Aussprache und nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge entgegen, berät diese und gibt sie an die Schule weiter.
Er soll einmal jährlich alle Lehrkräfte in der Lehrerkonferenz über seine Arbeit informieren.
Die Schulleitung wiederum hat den Schulelternbeirat zu informieren und Auskünfte zu erteilen.
Wie kann ich den Schulelternbeirat erreichen?
Der Vorstand des Schulelternbeirats ist über die E-Mailadresse schulelternbeirat@grundschule-buechen.de zu erreichen.
Sie können uns auch postalisch erreichen. In der Pausenhalle der Grundschule hängt auf dem Weg zum Sekretariat und Lehrerzimmer an einer Wand ein weißer Briefkasten. Dieser wird in der Regel wöchentlich von uns gelehrt. Hier können Sie uns auch gegebenenfalls anonym Tipps, Anregungen, etc. geben, die wir dann im Schulelternbeirat besprechen werden.
Wo kann ich weitere Informationen zur Elternmitwirkung in der Schule erhalten?
Die Landesregierung Schleswig-Holstein (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) hat zur Elternmitwirkung an Schulen eine Publikation herausgegeben. Sie bietet ausführliche Informationen und beantwortet viele Fragen von Eltern zum Klassen- und Schulelternbeirat, zu Wahlen und ganz allgemein zu den Rahmenbedingungen für Elternbeiratstätigkeiten.
Die Broschüre finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IQSH/Publikationen/PDFDownloads/Eltern/Downloads/elternmitwirkung.html